Seit dem 01.01.2004 wird von den gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr ausgezahlt.
Das Bestattungsgesetz des Landes NRW gibt ganz klar vor, wer für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen hat. Dies betrifft nicht nur die Bestellung, sondern auch die Finanzierung.
Die Unterstützung des Sozialamtes erlischt mit dem Tod der Bezugsperson.
Dies bedeutet, die nächsten Angehörigen des Verstorbenen müssen für die Kosten einer Bestattung aufkommen, auch wenn dieser zu Lebzeiten vom Amt unterstützt wurde.